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   BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20   

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https://dejure.org/2020,31457
BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20 (https://dejure.org/2020,31457)
BAG, Entscheidung vom 02.09.2020 - 9 AZB 41/20 (https://dejure.org/2020,31457)
BAG, Entscheidung vom 02. September 2020 - 9 AZB 41/20 (https://dejure.org/2020,31457)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungspflicht bei Vertretung durch einen Arbeitgeberverband; Erstattung der tatsächlich anfallenden Vertretungskosten; Rechtsgrund und Höhe der zu erstattenden Kosten bei Vertretung durch einen Arbeitgeberverband

  • Betriebs-Berater

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrenskosten bei Vertretung durch Arbeitgeberverband

  • bag-urteil.com

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrenskosten, Vertretung durch Arbeitgeberverband

  • rewis.io

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 11 ; ArbGG § 12a; ZPO § 91
    Vertretung durch den Arbeitgeberverband; Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 64 Abs. 6 ; ArbGG § 72 Abs. 5
    Kostenerstattungspflicht bei Vertretung durch einen Arbeitgeberverband

  • datenbank.nwb.de

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    b) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2015 (- 10 AZB 43/15 - Rn. 25, BAGE 153, 261) steht dem nicht entgegen.

    Eine Erstattung kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Partei die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Kosten tatsächlich erwachsen (vgl. BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 30, BAGE 153, 261) .

    Es genügt, dass der Kostengläubiger für die Kosten haftet und eine Rechtspflicht zur Zahlung besteht (vgl. BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 30, BAGE 153, 261; missverständlich insoweit GMP/Germelmann/Künzl ArbGG 9. Aufl. § 12a Rn. 41) .

    Zur Gebührenerhebung nach dem RVG ist der Verbandsvertreter - sofern er nicht im Verfahren als Rechtsanwalt auftritt (siehe hierzu BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 25, BAGE 153, 261)  - nicht befugt (vgl. Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 5. Aufl. § 12a Rn. 55) .

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht kann die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Beweiswürdigung nur daraufhin überprüfen, ob diese in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 25) .
  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Nach diesem Grundsatz trifft jede Prozesspartei die Verpflichtung, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 13) .
  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine rasche, vereinfachte gebührenrechtliche Überprüfung zugeschnitten (vgl. BGH 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 - unter II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Gemäß § 294 Abs. 1 ZPO kann der, der eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, ua. zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden (vgl. hierzu auch BAG 7. November 2012 - 7 AZR 314/12 - Rn. 40) .
  • BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14

    Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Die in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG normierte Ausnahme, der zufolge im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht, gilt weder in den Rechtsmittelinstanzen (vgl. BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 7) noch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht nach § 72a ArbGG.
  • LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19

    Kostenfestsetzung; agv comunity e. V.; Abrechnung auf Zeitstundenbasis;

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Da das Gesetz die Vertretung durch eine Vereinigung von Arbeitgebern zulässt (§ 11 Abs. 4 Satz 2 iVm. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG) und die Bestimmungen in § 64 Abs. 6, § 72 Abs. 5 ArbGG uneingeschränkt auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung verweisen, kann eine Partei, zu deren Gunsten eine Kostenentscheidung ergangen ist, im Regelfall die Aufwendungen, die ihr durch die Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstanden sind, im Wege der Erstattung geltend machen (vgl. GK-ArbGG/Schleusener § 12a Rn. 85; GMP/Germelmann/Künzl ArbGG 9. Aufl. § 12a Rn. 40; Hauck/Helml/Biebl/Helml ArbGG 4. Aufl. § 12a Rn. 18; Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 5. Aufl. § 12a Rn. 55; ebenso LAG Köln 29. August 2019 - 7 Ta 72/19 - unter 3 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2020 - 13 Ta 457/18

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Arbeitgeberverbands RVG-Gebühren als Grenze

    Auszug aus BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2020 - 13 Ta 457/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2024 - 26 Ta 6081/23

    Erstattungspflicht - Reisekosten eines Verbandsvertreters -

    Unterliegt eine Partei, erstreckt sich die Erstattungspflicht unter den in § 91 Abs. 1 S 1 ZPO genannten Voraussetzungen auch auf die Kosten, die dem Gegner infolge der Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstehen (vgl. BAG 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 8).(Rn.10).

    Der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für die konkrete Tätigkeit des Verbandsvertreters in dem gerichtlichen Verfahren dar (vgl. BAG 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 11).(Rn.12).

    Es genügt, dass der Kostengläubiger für die Kosten haftet und eine Rechtspflicht zur Zahlung besteht (vgl. BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15, Rn. 30; 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 17).(Rn.14).

    Unterliegt eine Partei, erstreckt sich die Erstattungspflicht unter den in § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Voraussetzungen auch auf die Kosten, die dem Gegner infolge der Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstehen (vgl. BAG 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 8).

    Die Möglichkeit einer Kostenerstattung in diesem Fall wird im Übrigen von der Vorschrift des § 12a Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorausgesetzt, die infolge des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23. Juli 2013 (BGBl. 2013 I S. 2586) auch die Vertretung durch einen Verbandsvertreter in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht erfasst (vgl. BAG 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 9).

    Denn der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für die konkrete Tätigkeit des Verbandsvertreters in dem gerichtlichen Verfahren dar (vgl. BAG 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 11).

    Es genügt, dass der Kostengläubiger für die Kosten haftet und eine Rechtspflicht zur Zahlung besteht (vgl. BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15, Rn. 30; 2. September 2020 - 9 AZB 41/20, Rn. 17).

  • VG Karlsruhe, 14.04.2021 - 1 K 3106/20

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine Prozessvertretung durch eine

    OVG, Beschluss vom 06.03.2019 - 5 OA 23/19 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 E 685/18 -, juris Rn. 13 ff.; aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. etwa auch: BAG, Beschluss vom 02.09.2020 - 9 AZB 41/20 -, juris Rn. 12 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 7 Ta 71/19 -, juris Rn. 3 ff.) zutreffend davon ausgegangen, dass die Kosten für die Prozessvertretung durch eine bevollmächtigte Arbeitgebervereinigung, hier durch den ... (...), Aufwendungen im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO und dem Grunde nach erstattungsfähig sind (vgl. auch zur Vertretungsbefugnis des ... gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.04.2019 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 2 f. und vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 1 und zum Gebot der prozessualen "Waffengleichheit" der Beteiligten bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder - wie hier - durch einen sonstigen Bevollmächtigten: Bay. VGH, Beschluss vom 28.04.2014 - 3 C 14.440 -, juris Rn. 8; VG Ansbach, Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
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